#15616-2024

Beschreibung des Mangels

An der Überquerungsstelle „Lommerweg“ über die „Sickingenstraße“ kommt es in Jena-West immer wieder zu gefährlichen Verlehrssituationen. Dies wird durch die beliebte und steigende Nutzung des Lommerwegs für Radfahrende, Joggende und Fußgänger verstärkt. Insbesondere durch den direkt an der Kreuzung angrenzenden Spielplatz können auch (Klein-) Kinder durch den motorisierten Verkehr auf der Sickingenstraße in Bedrängnis kommen. Nur durch das umsichtige Verhalten eines Autofahrers wurdein den letzten Tagen ein, womöglich schwerer, Zusammenstoß mit einem kleinen Kind vermieden. Hier könnten Absperrgitter am Lommerweg oder Poller/Zebrastreifen auf der Straße eine wirksame Lösung sein.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.932817574315, 11.568559463442

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#15616-2024" wurde gemeldet.

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Vielen Dank für den Hinweis. Gitter oder Poller sollen aufgrund der Unfallgefahren nicht in Bereichen mit Radverkehr zwingend umgesetzt werden. Auf der Fahrbahn gilt Tempo 30 und man hat in der Nähe eines Spielplatzes seine Geschwindigkeit anzupassen. Auch die kleineren Verkehrsteilnehmer müssen auf Gefahrensituationen hingewiesen werden. Es sind keine Anpassungen an dieser Stelle vorgesehen. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#15616-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Kommentare

die Kleinkinder auf dem Spielplatz können eigentlich nur in Bedrängnis geraten, wenn sich ein Auto auf den Spielplatz verirrt. Oder ist ihr Lösungsvorschlag etwa, die Kinder einzuzäunen und einzuhegen, damit der Autoverkehr rollen kann?

Und alle anderen, wie Jogger und Radfahrer sollen durch Gitter in Höhe der Querung gegängelt werden?
Und was passiert, wenn ein Zebrastreifen aufgemalt wird? Dann fühlen sich wieder jene Autofahrer herausgefordert, die der Meinung sind, dass man mit dem Rad nicht über einen Zebrastreifen fahren dürfe und geben noch mal kräftig Gas.

Das man mit dem Fahrrad nicht über einen Zebrastreifen fahren darf ist in der STVO geregelt.