#15827-2024

Beschreibung des Mangels

Hier auf dem Wohnwagenparkplatz Winzerla stehen seit Monaten 2 Fahrzeuge, die seit dem 01.11.2024 nicht im öffentlichen Raum stehen dürfen. Eine Anzeige beim Ordnungsamt hat zu keinem Erfolg geführt. Bitte um Aufforderung zur Entfernung oder selbst entfernen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.903026449975, 11.570777302065

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#15827-2024" wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder, ihre Mitteilung haben wir (erneut) erhalten und sodann unseren Aussdienst mit der Bestreifung beauftragt. Die Rechtmäßigkeit des Abschleppens hängt jedoch von der Verhältnisnmäßigkeit des Zwangsbegriffes ab. Insbesondere davon, ob Fahrzeuge an ihren Abstellorten über den Halt- oder Parkverstoß hinaus akute Gefahren für den Straßenverkehr verursachen. Nach der Rechtsprechung des BVerwG rechtfertigt der bloße Normverstoß allein nicht ohne weiteren eine Abschleppmaßnahme. Aus diesem Grund stehen wir dort einer Abschleppmaßnahme eher restriktiv gegenüber. Sollten die dortigen Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr nicht (mehr) zugelassen sein, so werden verwaltungsrechtlich Maßnahmen durch die Verkehrsüberwachung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung

Der Status des Mangels "#15827-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Kommentare

Soweit ich von einem Polizisten weiß, dürfen PKW mit Saisonkennzeichen auf öffentlichen Raum parken. Außerhalb der nicht zugelassenen Zeit dürfen sie nur nicht auf der Straße bewegt werden, aber solange ein Kennzeichen dran ist, sollte alles Safe sein.
Und im ernst, wo sollte man ein Wohnmobil in dieser Größenordnung einfach mal so unterstellen, nur weil sich andere dran stören, dass sie den Parkplatz nicht selber nutzen können?

Diese Information ist falsch, es darf nicht auf öffentlichen Flächen geparkt werden außerhalb der Gültigkeitsdauer.
Ist ja auch logisch weil man dann keine kfz-steuer bezahlt.
Und wer das wohnmobil nicht privat abstellen kann muß eben ein normales Kennzeichen haben.