#16686-2025

Beschreibung des Mangels

An dieser Stelle ist die Vorfahrt unklar. Gilt hier rechts vor links? Täglich gibt es an dieser Kreuzung Missverständnisse, die nur aufgrund der geringen Geschwindigkeiten nicht zu Unfällen führen.
Bitte um Klärung durch Beschilderung. Vielen Dank!

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.926078267303, 11.586973144516

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#16686-2025" wurde gemeldet.

Kommentare

nein, die Regelung der Vorfahrt ist so klar, wie sie es nur irgendwie sein kann!
WEnn Sie diese Einmündung erreicht haben, sind sie vorher an einem T-30-Zone-Verkehrszeichen vorbeigekommen.
Sie wissen schon: das große quadratische weiße Verkehrszeichen, bei dem eine schwarze 30 von einem breiten roten Rand umschlossen wird.

Und was gilt grundsätzlich in einer T-30-Zone? Richtig: rechts vor links.
Aus Gründen der Vollständigkeit sei noch angemerkt, dass grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen rechts-vor-links gilt. Der §8 StVO hilft da weiter und beginnt direkt im zweiten Satz mit den Ausnahmen, wann rechts-vor-links nicht gilt. Vereinfacht: wenn ein Verkehrszeichen steht, dass andere Regelung zur Vorfahrt bewirkt.
Stehen dort andere Verkehrszeichen zur Vorfahrt? nein.

Wir fassen also zusammen: die Regelungen zur Vorfahrt an dieser Einmündung sind eindeutig und entgegen Ihrer Behauptung gerade nicht unklar.

Es gibt an dieser Einmündung keine "Missverständnisse", sondern ein Nicht-beachten der StVO aus welchen Gründen auch immer. Sei es, dass die Beschilderung an der Kreuzung erst vor 2(?) Jahren geändert wurde, sei es, dass einige Verkehrsteilnehmer die Regeln ignorieren.
So oft, wie ich dort entlang fahre, würde ich nicht von einer besonderen Häufung von Fällen der Vorfahrtmissachtung sprechen. Das ist nicht besser / schlimmer als in anderen T-30-Zonen.

Ich denke die Verwirrung stiftet der gepflasterte Streifen entlang der Kurve, dies könnte als abgesenkter Bordstein verstanden werden.

Um die Verwirrung mit einem weiteren Beispiel zu hinterfragen: In einem verkehrsberuhigten Bereich führt ein derartiger Pflasterstreifen dazu, dass abzweigende Straßen nicht mehr unter die dafür geltenden Regeln fallen.

Unklar ist da gar nix:

Der Verkehr der aus Richtung Knebelstraße kommt sieht auf Höhe der Bäckerei, kurz vorm abgesenkten Bordstein ein Hauptsraßenschild, ergo vorfahrtsberechtsigt.

Der Verkehr der von rechts kommt sieht ganz klar ein "Vorfahrt gewähren" auf der Grünfläche, muss also warten.

Der Verkehr der aus der 20er Zone der Grietgasse kommt, muss der Straßembahn die Vorfahrt gewähren und fährt anschließend weiter in Richtung Knebelstraße oder biegt links unter Beachtung des Gegenverkehrs in die Grietgasse ab.

Klartext

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