#2944-2020

Beschreibung des Mangels

Immer wieder kommt es vor, dass wenn man hier aus der Nebenstraße auf die B7 stadteinwärts abbiegen möchte, ein Linksabbieger auf der rechten Straßenseite steht und den gesamten Verkehr blockiert weil er es nicht versteht das hier eine Einbahnstraße ist. Ich würde mich riesig freuen wenn hier mittels weißer Markierungen deutlich gemacht werden könnte das Linksabbieger hier auf der linken Seite halten sollen.
Vielen Dank.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.933614017481, 11.593616008786

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Wir haben geprüft, ob die von Ihnen beschriebene Verkehrssituation auf der B7 Mängel aufweist. Bei unserer Überprüfung haben wir uns gleich vor Ort an der Straße selbst ein Bild von der Situation gemacht, und haben festgestellt, dass es in diesem Fall nicht nötig ist, eine Fahrbahnmarkierung anzuordnen.

Laut §9 (1) in der Straßenverkehrsordnung ist es Pflicht bei einer Einbahnstraße sich beim links abbiegen möglichst weit links einzuordnen. Falls die anderen Verkehrsteilnehmer dies nicht berücksichtigen, ist das eine Verkehrsordnungswidrigkeit. In diesem Fall ist es ein einzelner Fehler eines Verkehrsteilnehmers und kein Mangel an der Straße. Trotzdem danken wir Ihnen, dass sie uns darauf aufmerksam gemacht haben.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3031-2020, die neue ID ist: #2944-2020.

Kommentare

Gerade im Berufsverkehr sehr nervig, das es ewig dauern kann bevor so ein Linksabbieger hier herauskommt.

Da der Parkplatz doch ohnehin vorwiegend als schnelle Umfahrung der Ampel genutzt wird und dabei selten auf Fußgänger und Radfahrer Rücksicht genommen wird, sollte aus meiner Sicht nichts geändert werden oder bestenfalls die Schlippe noch unattraktiver für die schnellen Abkürzer gemacht werden; z.B. durch Bremsschwellen o.ä.

<p>Danke für diese Anmerkung. Aus Gründen der Sicherheit oder Flüssigkeit im Straßenverkehrs ist hier eine Änderung nicht wirklich erforderlich. Kann man machen, muss man aber nicht.</p>

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