Beschreibung des Mangels
betrifft: Zuwegung der neuen städtischen KiTa am Lauenstein in Lichtenhain
Die offizielle Zufahrt der KiTa in der Lützowstraße kann ausschließlich über die Lützowstraße erfolgen, da dies die einzige ausgebaute Zufahrtsstraße ist.
Leider wird seit Eröffnung der KiTa auch vermehrt die Zufahrtsmöglichkeit über die Wildenbruchstraße als PKW-Zufahrt genutzt, welche aber weder bzgl. des Untergrundes (unbefestigter Weg - bei Trockenheit sehr staubig bei Befahrung durch PKWs) noch bzgl der Wegbreite (im oberen Teil kommen nichtmal ein Füßgänger und ein PKW aneinander vorbei!) dafür geeignet ist. Daher stellt die Befahrung der oberen Wildenbruchstraße auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko für zu Fuß gehende oder mit dem Rad fahrende Eltern, Kinder u.a. dar. Hier könnte z.B. in Form eines Pollers in der oberen Wildenbruchstraße kurz vor Einmündung des Lauensteinweges in die Wildenbruchstraße die Durchfahrt zwischen Lützowstraße und unterer Wildenbruchstraße verhindert werden, ohne die in Einzelfällen nötige Zufahrt zu den oberen Gartengrundstücken (aus Richtung Lützowstraße) zu verhindern.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.913301097788, 11.567627191544
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
§ 32 Verkehrshindernisse
(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen
oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Ein Poller mitten auf dem Weg wäre ein solches Hindernis.
Bedenken Sie bitte auch, dass der Fahrzeugverkehr von einer Seite sehr weit rückwärts fahren müsste, da ein Wenden auf dem Weg nicht möglich ist.
Das ist dann wohl noch gefährlicher als die Begegnung Fußgänger / PKW, die unserer Einschätzung nach äußerst selten stattfindet und wegen Geringfügigkeit keiner verkehrsregelnden Maßnahmen bedarf.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3149-2020, die neue ID ist: #3062-2020.
Kommentare
Es handelt sich beim…
Permalink<p>Es handelt sich beim gemeldeten Mangel aber nicht um eine offizielle Straße. Dieser Weg ist nicht als Straße ausgebaut, auch nicht als Straße ausbaubar und auch nicht als Straße beschildert, z.B. mit dem Hinweis auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder eine für Anlieger freie Nutzung. </p>
<p>Haben Sie eine Ortsbegehung gemacht, um sich einen Eindruck der Situation vor Ort zu verschaffen?</p>
<p>Henriette H. Brakhage</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 08.04.2020 - 08:58