#4220-2020

Beschreibung des Mangels

Verbot für den Fußgängerverkehr.

Nach StVO ist hier für alle zu Fuß Gehenden Schluss. Wer in den Lichtenheimer Oberweg oder zur C-Zeiss-Promenade, der darf hier umdrehen und sich einen anderen Weg suchen. Das VZ. entfaltet schließlich Gültigkeit für die gesamte Straße.
Aber vermutlich ist das gar nicht beabsichtigt und man darf als Verkehrsteilnehmer hier Mutmaßungen anstellen, was nun eigentlich "gemeint" sein könnte.
Dem Zusatzzeichen folgend soll hier auf die andere Straßenseite gewechselt werden. Jene Straßenseite, auf der der Gehweg von Absperrschranken okkupiert ist.
Also auf der Fahrbahn weitergehen? In einem LSA-geregelten Kreuzungsbereich? Ohne Absenkung für mobilitätseingeschränkte Personen? Ohne Einrichtung eines Notweges?

Ich möchte freundlich darum bitten, dass hier wenigstens die Grundsätze der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen eingehalten werden. Sicherlich sind Dauer und Umfang der Arbeitsstelle nicht geeignet, um eine tägliche Kontrolle seitens der StVB durchzuführen - allerdings sollten die ausführenden AN angehalten werden, nicht permanent auf Kosten der Allgemeinheit an den korrekten Ausführungen nach Regelwerk zu sparen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.919582850439, 11.569920480251

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihren aufmerksamen Hinweis. Die Verkehrsorganisation ist so auch nicht angeordnet worden. Eine Korektur soll zeitnah erfolgen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4312-2020, die neue ID ist: #4220-2020.

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