#4857-2020

Beschreibung des Mangels

Rad Fahrende, die auf der Humboldstraße aus Richtung Innenstadt weiter auf der B7 in Richtung Weimar fahren, werden in Höhe Einmündung "Reichardstieg" durch Anordnung VZ.240 auf einen linksseitigen Radweg gezwungen.

Gleichzeitig schreibt jedoch Z.214-20 die Fahrtrichtung geradeaus/rechts vor. Auch die Fahrstreifenbegrenzung durch Z.295 (durchgezogene Linie) ist eindeutig und darf auch teilweise nicht überfahren werden.

Bitte erläutern Sie, wie Rad Fahrende hier der angeordneten (aber vermutlich nicht rechtssicher begründeten) linksseitigen(!) Radwegebenutzungspflicht nachkommen sollen
- auf der Fahrbahn anhalten, Gegenverkehr abwarten und dennoch links abbiegen
- auf der Fahrbahn am rechten Rand anhalten und im Schutzbereich der LSA Erfurter Straße/Humboldstraße die Fahrbahn zu Fuß queren (Rotlichtverstoß?)
- gar nicht

Im Übrigen stellt sich das Problem der Erreichbarkeit des linksseitigen Radweges offensichtlich auch dann, wenn man aus der Katharinenstraße/August-Bebel-Straße auf der Erfurter Straße weiter fahren möchte.
Hier fährt man also auf der Fahrbahn mit Schutzstreifenrest, folgt dann im Kreuzungsbereich der Erfurter Straße nach links und muss direkt hinter der Kreuzung dann auf den linksseitigen Radweg (siehe Foto), steht also vor dem selben Problem wie Rad Fahrende aus der Humboldstraße...

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.933597113546, 11.570187538819

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Sie können auf der Humboldtstraße in Richtung Westen den Fußweg benutzen, dieser ist für den Radverkehr frei gegeben. An der Lichtsignalanlage Humboldtstraße / Erfurter Straße benutzen Sie die Fußgängerfurt bis auf den südlichen Fußweg und dann weiter Richtung Westen bis zum Radweg (ca. 50 m). So kommen Sie ohne Verletzung der StVO zum Radweg. Sollten Sie auf der Straße fahren wollen, können Sie auf den letzten 50 m vor der Lichtsignalanlage an drei Stellen (jeweils 8 m bis 10 m breit) über den abgesenkten Bord auf den Fußweg auffahren (ist für Radfahrer frei) und dann ebenso verfahren. Hinter der Lichtsignalanlage im direkten Einmündungsbereich haben Sie noch einmal auf ca. 30 m eine abgesenkten Bord, um auf den Fußweg aufzufahren.

Von der August-Bebel-Straße aus ist der Radweg mit einer Plantafel ab Ende des Schutzstreifens ähnlich in Richtung Weimar ausgeschildert.

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4949-2020, die neue ID ist: #4857-2020.

Kommentare

Es wird und wird nicht besser.
Bis mindestens Mitte letzten Jahres sollte man der Benutzungspflicht noch eine Laterne weiter nachkommen und dazu den Grünstreifen überspringen(?) und dann macht man sich die Mühe, die Strecke neu zu beschildern und lässt erneut außer Acht, dass der Radweg wieder nicht auf legalem Wege erreichbar ist.
Gute Arbeit ...

Vielen Dank für die Antwort.
Ich lese mehrfach "auf den Fußweg auffahren".
Ich will und ich muss nicht auf einen Fußweg auffahren.
Maßgeblich ist allein der Aufstellort und somit der Beginn des Geltungsbereiches der angeordneten Benutzungspflicht (hier: VZ.240). Diese beginnt an der im Foto kenntlich gemachten Stelle. Nicht 50m davor, nicht 30min davor.

Ich fahre also legal auf der Humboldstraße Richtung Weimar und muss hellseherisch vor dem Kreuzungsbereich Humboldstraße/Erfurter Straße erahnen, dass 20m dahinter eine linksseitige B-Pflicht beginnt, der ich nicht mehr nachkommen kann, wenn ich nicht rechtzeitig auf deinem Gehweg herumfahre.

Den Ausführungen entnehme ich also, dass für Rad Fahrende aus Richtung Humboldstraße keine legale Möglichkeit besteht, der angeordneten Radwegebenutzungspflicht ab Geltungsbeginn(!) nachzukommen.

An dieser Stelle sei der Hinweis auf die VwV-StVO erlaubt, die am Beginn/Ende einer linksseitigen Radwegebennutzungspflicht eine sichere Querungsmöglichkeit vorschreibt.
Am Beginn. Nicht 30m vorher und über seltsame Hilfskonstruktionen einer Gehwegfreigabe.

Ich bitte um Korrektur der Beschilderung entsprechend VwV-StVO, so dass ich als Rad Fahrender der angeordneten B-Pflicht ab Aufstellort nachkommen kann.

Jetzt müssen Sie dem Radfahrer auch noch den Weg erklären. Hätte er aber auch selbst drauf kommen können.

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