Beschreibung des Mangels
Dass Radfahrer auf der Karli regelmäßig verkehrswidrig überholt werden, ist ja fast Alltag (Mindestabstand von 1,50m ist nicht einhaltbar ohne das überqueren der Mittellinie).
Dass ich in letzter Zeit hingegen auch regelmäßig von Bus und Bahn überholt werden wenn ich auf dem Rad den Schutzstreifen benutze, ist ein unmöglicher Zustand! Das kann und darf nicht sein, hier erwarte ich, dass endlich etwas getan wird. Das Verhalten der Autofahrer aber auch Bus und Bahnfahrer ist Lebensgefährlich.
Noch hinzu kommt, dass der Schutzstreifen auf der Karl-Liebknechtstraße an einigen Stellen nicht mal die gesetzliche Mindestbreite aufweißt.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.928675245232, 11.598475277424
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Das Programm ist noch neu, es gab eine Verwechslung. Bitten um Entschuldigung. Vorgang ist noch i.B.
Der Schutzstreifen wurde in der zulässigen Mindestbreit ausgeführt. Eine Verbreiterung des Schutzstreifens ist in der Karl-Liebknecht-Straße nicht angezeigt, weil der Platz für den Gegenverkehr dann nicht ausreicht (LKW). Die Nahverkehrsgesellschaft hat Bus-und Bahnfahrer angewiesen, Radfahrer hier nicht zu überholen.
Für die Kontrolle der Einhaltung des Sicherheitsabstandes ist die Polizei sachlich zuständig. - Die Polizei ist entsprechend informiert worden.
Der Mangel #732-2019 wurde migriert.
Kommentare
Dieser Mangel ist aber an…
PermalinkDieser Mangel ist aber an die Autofahrer und Busfahrer zu richten, nicht an die Stadt Jena.
Zum Schutzstreifen siehe
https://verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php
Wo ist die dort geforderte Mindestbreite von 1,25m unterschritten?
Ich persönlich finde derartige Schutzstreifen unnötig, und seit der Einrichtung dieser in der
Karli gab es ja trotzdem schwere Unfälle mit Radfahrern.
Extrem abartig ist das an der Haltestelle Geschwister-Scholl-Straße die Radfahrer auf die
Fußwege hinter den Wartestellenhäuschen geführt werden.
Die Radfahrer brettern hier mit voll Speed an den Fußgängern vorbei, was gerade wenn
Leute aus der Bahn aussteigen schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt hat.
Gespeichert von Der gute Dan (nicht überprüft) am Sa., 19.01.2019 - 16:01
Fahrrad Weg
Permalinksich haben ein Schutzstreifen als Fahrradfahrer, dass ist schon viel wert. Sich jetzt noch zu beschweren das an dieser Stelle alle PKW u Buse sie nicht überholen sollten, ist ja totaler quatsch! Flüssige Verkehrsführung u nicht was Sie sich hier vorstellen. Ansonsten müssen Sie die Straße benutzen (aber achten Sie auf die Schienen)
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 20.01.2019 - 09:37
Der Mindestabstand gilt dann…
PermalinkDer Mindestabstand gilt dann, wenn man als Radfahrer die normale Fahrbahn nutzt. Dies ist laut Ihrer Aussage nicht der Fall.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 20.01.2019 - 18:58
Der Mindestüberholabstand…
PermalinkDer Mindestüberholabstand gilt auch, bzw. insbesondere! bei Benutzung des Schutzstreifens. Deswegen ist dieser ja auch so gefährlich, da er Autos, Busse und Bahnen zu waghalsigen überholmanövern verführt. Er suggeriert, es wäre genug Platz. Ist aber halt faktisch nicht, wenn das Auto nicht die andere Straßenseite nutzt. Wie eine Straßenbahn das machen soll ist ebenfalls fragwürdig. Wenn es mir da ausreicht meinen Ellenbogen auszufahren um mit der Bahn in Kontakt zu kommen, ist der Überholabstand zu gering.
Dass hier die Meinung vorherrscht, man dürfe einfach überholen bestätigt nur weiter die Gefahr des Streifens.
Verkehrsfluss ja, aber nicht auf Kosten der schwächsten Verkehrsteilnehmer. Hier muss dringend eine Lösung her, wenn nicht noch mehr Unfälle passieren sollen.
Bürgermeister! Handeln Sie endlich!
Ebenfalls unterschreitet der Schutzstreifen an mehreren Stellen die vorgeschriebene Mindestbreite. Gemessen wird hier nicht von Bordsteinkante zu Linie sondern von Asphaltiertem Bereich bis zur Linie. Hier sind wir in mehreren Bereichen unter dem Limit. Das ist schlicht Rechtswidrig. Welche Lösung wird hier angestrebt?
Ebenfalls ist die Verkehrsführung an der Haltestelle Geschwister-Scholl-Str. Ein Graus. Gefährdung durch kreuzende Rad und Fußgänger.
In anderen Städten ist man da längst weiter und hat getrennte und markierte Bereiche. Sodass Fußgänger nicht im Weg stehen und Radfahrer einen klaren Weg haben. Dafür muss dann eben das Häuschen und Werbetafel versetzt werden. Alles im Bereich des. Möglichen, wenn politisch gewollt.
Welche Lösung wird hierfür angestrebt?
Gibt es eigentlich Zahlen zur Entwicklung der der Verkehrsnutzung auf dieser Straße? Wie haben sich die Zahlen des Radverkehrs hier entwickelt?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 24.01.2019 - 07:58
Antwort auf Der Mindestabstand gilt dann… von Gast (nicht überprüft)
Besser mit Schirm
PermalinkWenn der restliche Weg es zulässt, einfach einen großen Regenschirm Marke "Wanderstock" quer auf den Gepäckträger packen ;-)
Die Furcht vor der metallenen Spitze ermöglicht plötzlich Überholmanöver in Abständen, die man als "weiches Ziel" sonst nie erwarten dürfte.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 20.01.2019 - 22:21
Auto, Bus und Bahnfahrer…
PermalinkAuto, Bus und Bahnfahrer überholen nach wie vor Verkehrswidrig.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 06.02.2019 - 10:41
Es ist nicht Verkehrswidrig !
PermalinkÜberholen ist da definitiv erlaubt, also an alle Auto Bus u Tram Fahrer, bitte überholen Sie weiterhin auf der Karli jedes Fahrrad ! Ansonsten entsteht Stau u die Leute werden nervös u aggressiv... dann möchte i nicht auf einem Fahrrad sitzen :)
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 08.02.2019 - 15:07
Ein Mindestüberholabstand…
PermalinkEin Mindestüberholabstand von 1,50m ist auf der Karli nicht einzuhalten ohne die Gegenfahrbahn zu nutzen.
Ja der Mindestabstand ist auch bei Schutzstreifen gesetzlich vorgeschrieben.
Haben Sie überhaupt einen Führerschein?
Das ist ein Mangel, der noch dazu eine Gefährdung für alle Radfahrer darstellt. Insbesondere vom ÖPNV erwarte ich da Rücksicht.
Ansonsten muss der Streifen weg, wenn er zu diesen Gefährdungen führt.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 11.02.2019 - 17:15
Antwort auf Es ist nicht Verkehrswidrig ! von Gast (nicht überprüft)