#5342-2021

Beschreibung des Mangels

Wiederholte Einbahnstrassenblockierung durch Falschparker für Lieferdienste, Rettungsfahrzeuge und städische Müllabfuhr. Müllleerungen können verhäuft durch uneinsichtig Parkende nicht durchgeführt werden und bleiben liegen. Siehe Foto.
Für eine erkennbare Wahrnehmung sollte ein generelles Parkverbot durch die Stadt eingerichtet werden um den Unumsichtigen eine Wahrnehmungshilfe zu geben, das diese Strasse zu eng ist, zum parken.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.931898089205, 11.617707306395

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.

Laut Straßenverkehrsordnung ist eine Stelle dann eng, wenn durch haltende Fahrzeuge die Durchfahrt eines Fahrzeuges größtmöglicher Breite (2,55 m) zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von mind. 0,5 m ( je 0,25 m rechts und links) unter Berücksichtigung des Gegenverkehrs nicht mehr gewährleistet ist.

Da dies in der Klopfleischstraße der Fall ist, die Straße sehr eng ist und Verkehrszeichen nicht aufgestellt werden wenn sie lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, kann dieses Problem nur durch Kontrollen gelöst werden.

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5434-2021, die neue ID ist: #5342-2021.

Kommentare

Es nervt. Stellt endlich ein Parkverbotsschild auf.

Klopfleischstrasse 3 durch VW Bus, amtl KZ. J- xxxxxxxx wieder verstellt. Im Falle eines Notfalls am Wochenende kein Durchkommen.

<p>Das Kennzeichen wurde aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht. Eine Weitergabe an den Fachbereich ist erfolgt. Ihr Mängelmelder-Team</p>

Stellen Sie Strafanzeige gegen den VW Bus. Damit werden auch die Behörden gezwungen sich mit dem Fall zu beschäftigen.

<p>Grundsätzlich hat ein Jeder, die Möglichkeit eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Bußgeldstelle Jena zu stellen. Somit wird dem "Sachverhalt" auf einer anderer Ebene nachgegangen.</p>

<p>Wichtig hierbei: Dokumentationsnachweise beifügen.</p>

<p>Dennoch würden wir den Betroffenen immer ersteinmal raten, den direkten Kontakt zu dem Verursacher zu suchen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Ihr Mägelmelder-Team</p>

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