Beschreibung des Mangels
Zwei parkende Wohnwagen in der Closewitzer Straße (kurz vor der Schützenhofstraße), wobei der vordere seit mehreren Wochen dort parkt. Davor stand er lange in der Closewitzer Straße. Der hintere Wohnwagen ist in den letzten Tagen dazu gekommen. Diese nehmen wichtige Parkflächen für die Anwohner weg.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.949471612184, 11.596176624626
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Das Abstellen von Anhängern wie auch von Wohnwagen ist in der StVO § 12 sowie entspr. Rechtssprechungen geregelt worden. Einen grundsätzlichen Ausschluss gibt es nur bei bestimmten Voraussetzungen, dies zu prüfen obliegt der Verkehrsraumüberwachung - Fachdienst Verkehrsorganisation.
Ihre Information haben wir erhalten. Kontrollen werden durchgeführt.
Der Mangel #838-2019 wurde migriert.
Kommentare
Dann zitiere ich mal aus §12…
PermalinkDann zitiere ich mal aus §12 StVO:
So darf man laut Paragraph 12 der StVO einen Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen und Stellflächen abstellen. Wer seinen Anhänger im öffentlichen Parkraum parkt, sollte diesen also hin und wieder umparken. Ein Gespann ist von dieser Regelung ausgenommen, allerdings möchten wohl die wenigsten Fahrzeughalter ihr Auto samt Anhänger dauerhaft parken.
Quelle:
https://www.pkw.de/ratgeber/wartung-pflege/anhaenger-parken
Und auch ich kenne Stellen wo dauerhaft (>2 Wochen) Anhänger an einer Stelle stehen und dringend benötigte Parkplätze blockieren.
Gespeichert von Der gute Dan (nicht überprüft) am Mo., 18.02.2019 - 21:50
Besten Dank für die…
Permalink<p>Besten Dank für die Information. Die Straßenverkehrsordung ist der Ordnungsbehörde hinlänglich bekannt.</p>
<p>Allein unter der Beachtung der Rechtsprechung, ist eine Kontrolltätigkeit durch die Behörde als schwierig anzusehen.</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 19.02.2019 - 07:38
nee...... das ist Müll und…
Permalinknee...... das ist Müll und kann weg. Bitte Wohnwagen verschrotten.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 01.03.2019 - 20:30
Bitte beachten Sie, dass der…
Permalink<p>Bitte beachten Sie, dass der Kommentarbereich zur sachlichen und konstruktiven Diskussion der Mängel dient. Vielen Dank!</p>
<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 01.03.2019 - 22:40
Antwort auf nee...... das ist Müll und… von Gast (nicht überprüft)
Sehr geehrter Melder, wann…
Permalink<p>Sehr geehrter Melder, wann etwas Abfall ist, wird auf der Grundlage des KrW-/AbfG - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen entschieden. Vorliegend handelt es sich nicht um Abfall!</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 04.03.2019 - 06:31