#9362-2022

Beschreibung des Mangels

Hier beginnt ein benutzungspflichtiger Radweg, ohne dass der Bordstein abgesenkt ist.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverwaltung Mitte
Geokoordinaten
50.925730981349, 11.590460836887

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Fahrradfahrer genauso wie Fußgänger können den abgesenkten Bordstein der direkt angrenzenden Ampelanlage benutzen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #9473-2022, die neue ID ist: #9362-2022.

Kommentare

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Ihr Mängelmelder-Team

Da man vorher bereits als Fahrradfahrer auf dem Fußweg fahren sollte (denn dieser ist für Radfahrer freigegeben), führt es einen über die Fußgänger- und Radfahrerampel über die Straße und dort ist der Bordstein auch abgesenkt. Wenn man also vorher bereits als Fahrradfahrer ordnungsgemäß fährt, gibt es keine Probleme. Ich fahre selbst diese Strecke.

Dass die Freigabe eines Gehwegs für Radverkehr ein "Dort soll man fahren" impliziert, ist falsch. Radfahrer sind auf freigegebenen Gehwegen nur Gäste, die sich an die Geschwindigkeit der Fußgänger anzupassen haben.
Hinter der Kreuzung besteht allerdings Benutzungspflicht, es ist dann auch genug Platz, um Rad- und Fußverkehr auf die gleichen Fläche zu lassen.

Der Normalfall sollte also sein, mit dem Rad auf Löbdergraben / Fischergasse auf der Fahrbahn zu fahren und nach der Kreuzung über den hohen Bordstein? auf den gemeinsamen Geh- und Radweg zu wechseln.

Wenn ich diese Strecke fahre, umfahre ich den Mangel (also den nicht abgesenkten Bordstein), indem ich erst hinter der Eisenbahnbrücke an der dortigen Bordabsenkung auf den Geh- und Radweg wechsle. Um auf den 30 m bis dorthin keinen Konflikt mit eiligen Kraftfahrern zu bekommen, beschleunige ich bereits ab der Ampel mit voller Kraft und verlasse die Fahrbahn mit 35-40 km/h. Für mich funktioniert das gut, kann aber ebenso wenig von den Verkehrsplanern beabsichtigt sein wie das häufig praktizierte Gehwegradeln.

Damit nun der Normalfall vom Rad fahrenden Volk als solcher erkannt und umgesetzt wird, ist ein ergonomischer Übergang (Bordabsenkung, mit 20-25 km/h überfahrbar) am Ende der Kreuzung nötig.

Das von Ihnen beschriebene Verfahren traue ich mich nicht, weil ich zum rechts Abbiegen ja erstmal nach links ausscheren müßte - und da sind bekanntlich die Autos. Ich schere in der Kreuzung nach rechts ein und nutze dann die Ampelabsenkung für die Fußgänger (typischerweise ist auf dem Gehweg dann schon rot, glücklich macht mich das so auch nicht). Vom Verkehrsplaner (oder der StVO) vorgesehen ist das in dieser Form allerdings mit Sicherheit ebenfalls nicht...

Ich fahre auch selbst diese Strecke. "Freigegeben" bedeutet jedoch nicht "sollte", zumal Radfahrende aus Richtung Stadtzentrum auf dem Zebrastreifen immer mal wieder übersehen werden, da die Aufstellfläche für Motorisierte leider im "toten Winkel" liegt (ich fahre zur Vermeidung brenzliger Situationen in dieser Richtung konsequent Straße). Der Fußweg ist außerdem reichlich schmal, was typischerweise zu Konflikten mit den zu Fuß gehenden führt. An dieser Stelle wäre mit einer Bordsteinabsenkung der Fahrkomfort tatsächlich kostengünstig zu erhöhen und das Konfliktpotential zu vermindern.

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