#1320-2019

Beschreibung des Mangels

#1392-2019 und #1344-2019

Wie auf beigefügtem Bild zu sehen ist, ist die Problematik mit dem Gegenverkehr keineswegs ausgeschlossen und sehrwohl ist die Beschilderung nach wie vor widersprüchlich. Der Radfahrer, der vom Radweg kommend in den Spitzweidenweg abbiegt, hat eindeutig die Beschilderung "Einbahnstraße". Die für den Autoverkehr angebrachten Schilder "125 StVO", sind hier weder sichtbar noch relevant.
Der in der Grafik rot markierte Bereich ist nach wie vor verkehrswidrig ausgeschildert.
Traurig aber wahr: Mit Ihrer erneuten Schließung und Kommentierung/Begründung von #1392-2019 bestätigt sich leider die bereits geäußerte Vermutung, dass es hier an umfassender Kompetenz und Sachverstand fehlt. Sie mögen das als Beleidigung sehen, ich nenne das traurige Wahrheit, die unsere städtischen Behörden eigentlich zum Anlass nehmen sollten, sich zu ändern, als nur trotzig dagegenzuhalten. Dass hier was nicht richtig läuft ist mehr als deutlich.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.935761204764, 11.591568589211

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihren sachlichen Hinweis.  Das Einbahnstraßenschild hat gegenüber der Parkplatzausfahrt tatsächlich nichts zu suchen. Wir lassen den Mangel kurzfristig beseitigen und werden die korrekte Mängelbeseitigung auch kontrollieren.

Sorry, auch wir machen gelegentlich Fehler.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1394-2019, die neue ID ist: #1320-2019.

Kommentare

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