Gemäß § 14 der Abfallsatzung der Stadt Jena müssen die Anschluss- und Benutzungspflichtigen die Abfallbehälter grundsätzlich auf ihrem eigenen Grundstück aufstellen. Nach dem Entleeren sind die Behältnisse gemäß § 16 vom öffentlichen Raum unverzüglich zu entfernen. Der FD Kommunale Ordnung ist für die Dokumentation und Ahndung etwaiger Verstöße zuständig.
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Abfallsatzung der Stadt Jena
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