Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich mit dem Gegenverkehr kollidiert, der hat ganz offensichtlich die dort geltende Regelung zur Höchstgeschwindigkeit = Schrittgeschwindigkeit grob missachtet.
Es besteht hier kein "extremes Risiko", erst recht nicht, wenn mit der gebotenen Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.
extremes Risiko
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