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Ich habe mal ein bißchen gesucht, und leider keine eindeutige Antwort in der StVo gefunden.

Hier
https://www.wer-weiss-was.de/t/vorgeschriebene-fahrtrichtung-und-radfah…

wird ein Beispiel gebracht, wo eine Kommune auch bei den Schildern "Vorgeschriebene Fahrtrichtung"
ein Zusatzzeichen "Radfahrer frei" anbringt. Daß macht die Sache aber auch nicht wirklich eindeutig.

Wenn man jedes Schild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" entsprechend kennzeichnen würde,
müßte man in Jena tausende Zusatzschilder anbringen.

Insofern denke ich daß es den Radfahrern zuzumuten ist in die nicht freigegebenen Fahrtrichtungen zu sehen, ob sie dort ein Zusatzschild finden und dann doch dort fahren dürfen.

Allerdings ist beim nicht freigegeben Linksabbiegen in eine Straße die für Radfahrer frei ist lt.
StVo absteigen und rüberschieben angesagt!

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