Es gibt an der Stelle nur einen Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (Zeichen 239 mit ZZ 1022-10)
Es ist aber richtig, dass die Fahrbahnampel genutzt werden muss, wenn es keine andere gibt und die Gehwegampel, wenn sie ein Radpiktogramm beinhaltet. Ich würde diese Ampelanlage als eine Einheit sehen, so dass nur die Gehwegampel mit Radpiktogramm zu beachten ist.
Dort gibt es doch gar keinen Radweg...
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