Die Anordnung eines linksseitigen Radwegs mittels Zeichen 240 würde an dieser Stelle wenig Sinn ergeben, da sich aus der Benutzungspflicht ein Verbot der Nutzung der separaten Fahrradspur entlang der südlichen Fahrspur der Friedrich-Engels-Straße ergeben würde und am Ende der Anordnung eine sichere Querungsmöglichkeit zurück auf die ostwärts führende Fahrspur einzurichten wäre.
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