Richtig ist, daß Radfahrer nicht auf Fußwegen fahren dürfen (wenn sie keine Kinder unter 11 Jahren begleiten). Aber welchen Radweg meinen Sie bitteschön? Dort ist meines Wissens keiner, schon gar kein benutzungspflichtiger! Hier geht es um die Fahrtrichung Osten.
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