Neuen Kommentar hinzufügen

Ich vermute, dass es sich um ein Missverständnis handelt.
So lange eine "bauliche Trennung" (i.w.S.) durch unterschiedliche Ausgestaltung des Pflasters (rot<>grau) vorhanden ist, bleibt das ganze Konstrukt ein "markierter Radweg", egal, was da für Schilder hängen

Wenn - wie von der Meldenden Person gefordert - das blaue Schild wegkommt, bleibt das also: ein Radweg.
Einzige Änderung zum aktuellen Zustand:
Der "benutzungspflichtige Radweg" wird zum "sonstigen Radweg".
Wer auf dem "markierten Radweg" (rot) fahren möchte, kann das dann weiterhin gerne tun.
Wer das nicht möchte, darf - wie in der StVO als Regelfall vorgesehen - ganz legal auf der Fahrbahn daneben fahren.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.