Erste positive Erkenntnis die Sie haben, Sie sind ein Sünder! Der Anfang um auch als Fahrradfahrer Regeln einzuhalten! Es geht nicht darum, das die Fußgänger auf ihr Recht pochen wollen. Sie machen auf den § 1 StVo aufmerksam. Richtig und nicht mehr erwarten die Fußgänger von den anderen Verkehrsteilnehmer. Ich darf Ihnen ein weiteres Beispiel nennen: Fußgängerampeln! Beobachten Sie mal beispielsweise zwei Ampeln in Jena: Ampel Johannisstraße und Ampel an der Post. Beides sind Fußgängerampeln und der Radfahrer ist verpflichtet über diese Ampel zu laufen. Bei Zuwiderhandel ist die Strafgebühr 100 € und bei Besitz einer Fahrerlaubnis 1 Punkt in Flensburg! Wenn Kontrollen stattfinden würden, würden pro Tag mehr Geld an Strafgebühren für dieses Zuwiderhandel eingenommen, als für Falschparker.
Meine Bitte: Beobachten Sie den Tunnel und die Fußgängerampeln und weisen Sie die Zuwiderhandelnden auf ihr Fehlverhalten hin und der § 1 wird vielleicht wieder mehr berücksichtigt!
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1141
Diskriminierende Werbung
17
Gewässer
258
Laterne
1516
Müll
2392
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
585
Sonstiges
1946
Spielplatz/Sportanlage
274
Stadtbäume
611
Stadtgrün
652
Stadtwald/Wanderwege
851
Straße/Gehweg/Radweg
4851
Straßenreinigung/Winterdienst
715
Straßenschild
1270
Tunnel
Permalink