Naja, grundsätzlich schon, allerdings gibt es ja diverse Gerichtsurteile, die berücksichtigen, dass zum Ausbalancieren des Fahrrades eine gewisse Mindestgeschwindigkeit erforderlich ist und somit bis 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit mit einem Fahrrad gewertet werden.
Liegt wahrscheinlich auch daran, dass ein 15kg-Fahrrad auch bei dieser "hohen" Geschwindigkeit immer noch grundsätzlich wesentlich weniger Schaden anrichten kann, als ein gleichschnelles 2t-Fahrzeug mit diversen toten Winkeln ;-)
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