Naja, grundsätzlich schon, allerdings gibt es ja diverse Gerichtsurteile, die berücksichtigen, dass zum Ausbalancieren des Fahrrades eine gewisse Mindestgeschwindigkeit erforderlich ist und somit bis 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit mit einem Fahrrad gewertet werden.
Liegt wahrscheinlich auch daran, dass ein 15kg-Fahrrad auch bei dieser "hohen" Geschwindigkeit immer noch grundsätzlich wesentlich weniger Schaden anrichten kann, als ein gleichschnelles 2t-Fahrzeug mit diversen toten Winkeln ;-)
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1141
Diskriminierende Werbung
17
Gewässer
258
Laterne
1518
Müll
2397
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
585
Sonstiges
1947
Spielplatz/Sportanlage
274
Stadtbäume
611
Stadtgrün
653
Stadtwald/Wanderwege
853
Straße/Gehweg/Radweg
4858
Straßenreinigung/Winterdienst
715
Straßenschild
1273
Naja, grundsätzlich schon,…
Permalink