Wie schaut das aus mit dem generellen Halteverbot auf Radverkehrsanlagen?
Trotz T30 wird an der Stelle im Bild ab der Käthe-Kollwitz-Straße ein benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen, der der Antwort oben folgend dann wieder zu einem Drittel mit Kraftfahrzeugen beparkt werden dürfte. Wo findet sich die zugehörige Ausnahmeregelung für Elektrokleinstfahrzeuge?
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