Beschreibung des Mangels
Auf der Kreuzung der Schomerusstraße vor der Hauseinfahrt stehen ständig Autos, die den Mindestabstand von 5 Metern zur Kreuzung nicht einhalten. Dies hat zur Folge, dass die Kreuzung beim Verlassen der Hauseinfahrt uneinsichtig ist und dass Müllabfuhr und Möbeltransporter nicht durchkommen. Außerdem wird man bei der Hauseinfahrt beim Rausfahren und Linksabbiegen dadurch gezwungen, auf der falschen Fahrseite zu fahren, was gefährlich ist, gerade wenn zügiger Gegenverkehr kommt, den man aufgrund des Falschparkers nicht einsehen kann. Da dies täglicher ein Dauerzustand seit Jahren ist obwohl genügend, gar unzählige kostenlose Parkplätze unmittelbar daneben zur freien Verfügung stehen und ich das dem Ordnungsamt schon gemeldet habe, aber trotzdem nichts passiert, muss ich das hier öffentlich machen. Es sollte dort Knöllchen regnen oder ein Halteverbotsschild aufgestellt werden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.897853148448, 11.579775473094
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#13653-2024" wurde gemeldet.
Sehr geehrter Melder, nach den in einem verkehrsberuhigten Bereich geltenden Regeln haben bei der Ausfahrt aus einem solchen alle anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt, selbst dann, wenn sie von rechts kommen und eigentlich rechts vor links gilt. Verlässt also ein Verkehrsteilnehmer diesen Bereich und möchte auf eine "normale" Straße einbiegen, so haben generell allen anderen Fahrzeuge Vorfahrt zu gewähren. Wir verweisen insofern auf § 10 StVO, der da sagt: "Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen." Ihre Anfrage zur Kontrolltätigkeit unserer Stadtinspektion geben wir an die Kollegen weiter. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung
Der Status des Mangels "#13653-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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