#14253-2024

Beschreibung des Mangels

Gefahrensituation für Einmündung auf den Radweg (Stadt -Lobeda-Ost) von Paul-Schneider-Straße kommend. Fußgänger und Radfahrer sehen grüne Ampel Richtung Lobeda-West und überqueren oft ohne zu halten oder nach rechts zu schauen den Radweg. In dieser Richtung ist der wegen Bewuchs am Zaun auch sehr schlecht einsehbar. Vorschlag: Umlaufschranke ca. 4 m vor Einmündung auf den Hauptradweg um Radfahrer/Fußgänger zu entschleunigen. Die aufgebrachten Streifen zum Einordnen für abbiegende Radfahrer, die von der Erlanger Allee kommen, lösen das Problem nur bedingt. Hier kracht es früher oder später! Schon selbst zwei Beinaheunfälle erlebt. Fahre mit E-Bike seither ganz langsam wenn ich dort queren muss. Das kann man aber nicht voraussetzen. Ich hoffe auf eine sichere Lösung. Vielen Dank.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.888519698916, 11.613341496609

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#14253-2024" wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Jeder Verkehrsteilnehmer der sich dort bewegt, hat auch auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu achten. Sofern die Sicht etwas eingeschränkt ist, sollte das Tempo verringert werden. Mit gegenseitger Rücksicht klappt es dann auch dort. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#14253-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Kommentare

Wie bei allen neuen oder geänderten Anlagen müssen sich die Nutzer auf die neue Situation einstellen.
Insofern ist vorläufig nicht geplant, Entschleunigungsanlagen nachträglich einzubauen.
Die Stadt wird die Situation dort beobachten und ggf. Rückschlüsse ziehen.

Die Aussage "hier kracht es früher oder später" ist eine Null-Aussage, weil sie sich ohne weiteres auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten lässt und auf alle denkbaren Konstellationen. Beispiel:
An der beschriebenen Stelle kracht es früher oder später, weil ein LKW einen Defekt hat und in die an der Ampel wartenden Personen fährt. Fordern wir also Betonsperren, die auch den Anprall eines 40-Tonners aushalten...

Wieso man die Kenntnis der StVO zum §3 (Sichtfahrgebot) nicht voraussetzen können sollte, erschließt sich mir allerdings nun nicht. Genauso wenig, wie ich nachvollziehen kann, wieso nun ausgerechnet Umlaufsperren gefordert werden, die nachgerade sämtliche Verkehrsteilnehmer behindern.

Die naheliegendste Maßnahme kann dann doch bitte nur sein, den/die Grundstückeigentümer zu veranlassen, den flankierenden Stabmattenzaun freizuschneiden und ggfs. den Gehölzbestand zu reduzieren/einzukürzen. Zu prüfen wäre hier das Vorliegen einer Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs nach §25 Abs. 2 ThürStrG.

Im Übrigen zeigt diese Stelle exemplarisch, wie total sicher die stets geforderten Radwege sind... hier sogar ein schlimmer Fall eines Zwei-Richtungsradweges, der nach den einschlägigen technischen Regelwerken auch noch zu schmal ist.