#14323-2024

Beschreibung des Mangels

Liebes Ordnungsamt, mehrfach wurden über den Mängelmelder angezeigt, dass Radfahrer den Bürgersteig vor der Goethe Galerie nutzen und es somit oft zu gefährlichen Situationen mit dem Fußgänger kommt. Solche Situationen kann man fast minütlich beobachten.
Jedesmal stehlen Sie sich aus der Verantwortung und verweisen auf die Zuständigkeit der Polizei. Muss denn wirklich erst ein schlimmer Unfall passieren, ehe Sie hier tätig werden??? Ist es denn so schwer, eine Beschilderung mit einen durchgestrichen Radfahrer aufzuhängen? Solch ein Schild würde selbst mein 6jähriger Sohn verstehen. Nun antworten Sie mir bitte nicht, dass solche Schilder nicht der StVO entsprechen. Seien Sie kreativ.
Ich bin auf Ihre Antwort sehr gespannt.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.927680981065, 11.583325630279

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#14323-2024" wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder, wir als Verkehrsüberwachung sind natürlich bestrebt, die Ordnung und Sicherheit in der Stadt durchzusetzen. Daher verstehen wir Ihr Ansinnen auf ein Verkehrszeichen und deren Umsetzung natürlich sehr. Nur müssen diese Verkehrszeichen, soll der Zuständigkeitsbereich der LPI Jena beginnen, denn hier sind in der Tat die Kollgen der Polizei gefragt, dem Verkehrszeichenkatalog der StVO entsprechen. Alles Andere würde einer rechtskonformen Kontrolle konträr laufen und nur zu mäßigen Erfolg führen. Für die Anordnung von Beschilderungen zeichnet sich die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Kontrollen dazu, und dies hat der Gesetzgeber so festgelegt, die Polizei durch. Die Ordnungsbehörde - Verkehrsüberwachung - ist gesetzlich nicht befugt, in den fließenden Verkehr einzugreifen. Ihre Mitteilung werden wir sodann beiden Verfahrensbeteiligten Parteien zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung

Der Status des Mangels "#14323-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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