Beschreibung des Mangels
An der Einmündung Ilmstraße auf die Löbstedter Straße fehlt die Haltelinie. Selbst der Busfahrer hat sich eben an der Mittelmarkierung orientiert und den querenden Verkehr zum ambitionierten Ausweichen gezwungen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.946567686843, 11.610858120576
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#14335-2024" wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Dort ist das Zeichen 205 StVO (Vorfahrt gewähren) installiert. Es muss dort nicht zwingend eine Haltlinie installiert werden. Bisher gab es an dieser Kreuzung noch keine Probleme. Gegenseitige Rücksicht und Vorausschau hilft sehr und ist auch bei diesem Beispiel anzuwenden. FD Mobilität
Der Status des Mangels "#14335-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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Kommentare
Halte- und Sichtlinie
PermalinkDas ist kein Mangel. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen zu Zeichen 206 (Stop-Schild):
Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 27.06.2024 - 10:13
StVO? gezwungen?
PermalinkWeil sich diverse Verkehrsteilnehmer regelwidrig verhalten haben, soll eine Haltlinie aufgebracht werden, die keinen Nutzen hätte?
Wir stellen zu erst einmal fest, dass der Busfahrer niemanden "gezwungen" hat. Offensichtlich ist der Busfahrer aus fahrdynamischen Gründen (Schleppkurve?) und/oder wegen ungünstiger Sichtbeziehungen zum Querverkehr weiter in den Kreuzungsbereich eingefahren.
Dann stellen wir fest, dass sich offenbar Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig verhalten haben, wenn diese "wilde Ausweichmanöver" gefahren sind. Denn das regelkonforme Verhalten, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer in den Kreuzungsbereich einfährt (ganz gleich, wer nun Vorfahrt hat) ist eben nicht: draufhalten und umkurven, sondern Geschwindigkeit reduzieren, ggfs. bis zum Stillstand.
Und auch die Frage nach der Haltlinie lässt sich einfach beantworten: ändern sich die Sichtbeziehungen, wenn plötzlich eine weiße Haltlinie auf den Asphalt abmarkiert wird? Nein. Es gilt dann immer noch, dass ggfs. vorn an der Sichtlinie anzuhalten ist und sich - sollte auch von dort keine hinreichend gute Sicht auf den querenden Verkehr möglich sein, sich langsam in Kreuzungsbereich vorzutasten ist.
Eine weiße Linie ändert weder am Verhalten der Verkehrsteilnehmer etwas, noch an den Sichtbeziehungen.
Zur Verbesserung der Sichtbeziehung sollte aber dann in der Tat er Seitenstreifen (Parkplätze) in Löbstedter Straße vor dem Kreuzungsbereich zur Ilmstraße entfernt bzw. ein Parkverbot angeordnet werden.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Do., 27.06.2024 - 11:08