#16729-2025

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,
KSJ beachtet wiederholt die Ruhezeiten gemäß Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht. Demnach sind bestimmte Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Laubsammler und Laubbläser nur in der Zeit von 9-13 Uhr und 15-17 Uhr zu betreiben (dazu sind Hinweise auch auf städtischer Homepage zu finden). Sowohl am 7.3. (ab 8:30 Uhr) wie heute, 10.3. (ab 8:00 Uhr) werden genannte Geräte auf den städtischen Grünflächen im Wohngebiet Himmelreich (Nähe Carl-Orff-Str.) betrieben. Können die Ruhezeiten künftig bei der Einsatzplanung beachtet werden? Dies ist seit Jahren zu beobachten. Vielleicht ist es notwendig grundlegend die Verantwortlichen auf diese Bundesverordnung hinzuweisen? Vielen Dank fürs künftige beachten!

Details des Mangels

Kategorie
Stadtgrün
Status
Geschlossen
Abteilung
Öffentliches Grün
Geokoordinaten
50.964169250858, 11.621697076901

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#16729-2025" wurde gemeldet.

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Der Status des Mangels "#16729-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden die Mitarbeiter sensibilisieren und versuchen uns beim nächsten Pflegegang an die Lärmschutzverordnung zu halten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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