#19063-2025

Beschreibung des Mangels

Ich hatte vor zwei Monaten an dieser Stelle den Mangel #18495-2023 gemeldet. Er wurde nach einer Woche als erledigt gekennzeichnet. Bis jetzt hat sich aber nichts getan.
Inzwischen habe ich festgestellt, dass auch viele andere Carsharing-Plätze in der Stadt (alle?) falsch ausgeschildert sind. Da die Kombination "Parkplatz" mit "außer Carsharing" laut StVO nicht zulässig ist, hat es wahrscheinlich keine Konsequenzen. Es darf also jeder dort parken. Trotzdem bitte ich Sie, die Beschilderung aller Carsharing-Plätze entsprechend anzupassen, also entweder (eingeschränktes) Halteverbot mit dem Zusatz außer Carsharing oder Parkplatz mit dem Zusatz nur Carsharing.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.925896879114, 11.588383916223

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#19063-2025" wurde gemeldet.

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Der Status des Mangels "#19063-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Vielen Dank für den Hinweis. Die Kennzeichnung mittels Zeichen 314 StVO (Parken) plus Zusatzzeichen 1010-70 StVO (Carsharing) plus Zusatzzeichen "Name des Unternehmens, hier TeilAuto" ist vor Ort gemäß Straßenverkehrsordnung aufzustellen. Aus unserer Sicht ist die Beschilderung somit rechtskonform. FD Mobilität

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