Beschreibung des Mangels
Abgestorbene Esche auf Privatgrundstück neben einem öffentlichen Fußweg. Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Die Esche gefährdet die Verkehrssicherheit für Passanten und ist aufgrund des Zustandes des Baumes stark eingeschränkt. Der Baum sollte schnellstmöglich gefällt werden. Eine entsprechende Fällgenehmigung ist beim FD Umweltschutz/ Baumschutz zu beantragen.
Bitte informieren sie den Grundstückseigentümer. Vielen Dank.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.929353376058, 11.627319920247
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#21471-2026" wurde gemeldet.
Es ist korrekt, dass für nicht gewidmete, aber öffentlich genutzte Verkehrsflächen in der Regel die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB gilt. Auch wenn keine Widmung vorliegt, muss der Eigentümer sicherstellen, dass Fußgänger den Weg gefahrlos und ohne Behinderung nutzen können.
Der Status des Mangels "#21471-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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Kommentare
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PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt, weil er keinen sachdienlichen Hinweis zu dem Mangel enthält.
Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 05.06.2026 - 11:29