#21471-2026

Beschreibung des Mangels

Abgestorbene Esche auf Privatgrundstück neben einem öffentlichen Fußweg. Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Die Esche gefährdet die Verkehrssicherheit für Passanten und ist aufgrund des Zustandes des Baumes stark eingeschränkt. Der Baum sollte schnellstmöglich gefällt werden. Eine entsprechende Fällgenehmigung ist beim FD Umweltschutz/ Baumschutz zu beantragen.  

Bitte informieren sie den Grundstückseigentümer. Vielen Dank. 

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
Geokoordinaten
50.929353376058, 11.627319920247

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#21471-2026" wurde gemeldet.

Es ist korrekt, dass für nicht gewidmete, aber öffentlich genutzte Verkehrsflächen in der Regel die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB gilt. Auch wenn keine Widmung vorliegt, muss der Eigentümer sicherstellen, dass Fußgänger den Weg gefahrlos und ohne Behinderung nutzen können.

Der Status des Mangels "#21471-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Ihr Mängelmelder-Team