Beschreibung des Mangels
in diesem Kreuzungsbereich treffen ein kombinierter Fuß-Radweg und eine Straße aufeinander.
OLG Karlsruhe v. 30.05.2012:
Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße aufeinander handelt es sich um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt.
Es ist also durchaus gerechtfertigt, dafür zu sorgen, daß dieser Kreuzungsbereich nicht durch parkende Autos verstellt und damit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer sicher zu befahren ist.
Da dier zuvor gemeldete Mangel mit dem Hinweis geschlossen wurde, dass es sich nicht um eine Einmündung handelt, ist es leider notwendig, den Mangel erneut einzustellen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.932732981512, 11.596214175224
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrter Melder,
die Ordnungsbehörde hatte Ihnen bereits die rechtliche Würdigung zum Sachverhalt am 19.12.2019 gegeben. Insofern verweisen wir auf unseren Eintrag.
Mit freundlichen Grüßen
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3971-2020, die neue ID ist: #3879-2020.
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