#4393-2020

Beschreibung des Mangels

Fehlendes Zeichen 1000-32:
Der markierte Radweg ist stadteinwärts benutzungspflichtig; stadtauswärts ein Gehweg mit linksseitiger Radverkehrsfreigabe, somit ist gemäß VwV-StVO Zeichen 1000-32 anzuordnen.

Unter Mängelmeldung #1482-2019 (https://maengelmelder.jena.de/de/requests/1482-2019) wurde dies bestätigt, jedoch seit anderthalb Jahren nicht umgesetzt.

vgl. VwV-StVO, Nummer II (Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)) zu §2 Absatz 4; Randnummer 38:
"An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.[...]"

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.885018317421, 11.588258743286

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

danke für den Hinweis.

FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4485-2020, die neue ID ist: #4393-2020.

Kommentare

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