#4449-2020

Beschreibung des Mangels

In der Westbahnhofstraße ist in Fahrtrichtung Magdelstieg ein Z286 mit ZZ 1060-31 angeordnet.
Damit erstreckt sich das eingeschränkte Haltverbot zusätzlich auch auf den Seitenstreifen.

Nur: Wo genau ist denn der Seitenstreifen?
Es handelt sich unzweifelhaft und auch deutlich mit Z239 beschildert um einen Gehweg.

Das ZZ sollte abgeordnet werden.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.92528419165, 11.580772697926

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Information.

Das von Ihnen kritisierte Zusatzzeichen 1060-31 StVO kann leider nicht entfernt werden. Die Anordnung des eingeschränkten Haltverbotes mit dem Zusatzzeichen "Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen" ist der aktuellen Rechtsprechung geschuldet und damit notwendig, um Fehlverhalten sanktionieren zu können.

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4541-2020, die neue ID ist: #4449-2020.

Kommentare

Fraglich ist auch ob die Person auf dem Bild beim Be- und Entladen sich an die 3 Minuten hält, also wir sehen das sich die Stadt schon gedanken gemacht hat.

Da es sich hier um einen Gehweg handelt, sind die 3 Minuten obsolet. Auf dem Gehweg darf nicht gehalten und nicht geparkt werden.
Das Verkehrszeichen "eingeschränktes Haltverbot" (ob nun mit oder ohne Zusatzzeichen "Seitenstreifen") erlaubt das legale Halten zum Be- und Entladen bzw. bis zu 3 Minuten auf der Fahrbahn.

Foto zeigt also eine Ordnungswidrigkeit.
Wo der ominöse Seitenstreifen in der Westbahnhofstraße sein soll, wurde auch nicht erläutert.

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