#449-2018

Beschreibung des Mangels

In Münchenroda wurde die Lucas-Cranach-Allee vor kurzem zur Spielstraße deklariert. Die Querstraßen, die die Lucas-Cranach-Allee queren, waren schon immer Spielstraßen. Nun haben die Querstraßen Straßenschilder "Spielstraße Anfang/Ende" und münden auf die Lucas-Cranach-Allee, die neu nun auch Spielstraße ist. Demnach passen die Straßenschilder "Spielstraße Ende" nicht bzw ist nun die Vorfahrtsregelung unklar, wenn man aus den Querstraßen (mit dem Schild "Spielstraße Ende") auf die Lucas-Cranach-Allee einbiegt. Wer hat Vorfahrt? Ich fahre von der Querstraßen (Spielstraße, jedoch mit Spielstraße Ende Schild) auf die Lucas-Cranach-Allee, die nun auch Spielstraße ist. Besonders unklar wird es, wenn manche der Querstraßen zusätzlich noch abgesenkte Bordsteine haben. Wer hat da Vorfahrt?

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.92861472308, 11.518135070801

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

§ 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
  1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
  2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt
gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen
Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige
Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen
werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht
übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder
Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim
Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.

§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten
Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten
Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu
verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man
sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei
sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Der Mangel #449-2018 wurde migriert.

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