Beschreibung des Mangels
sehr geehrte damen und herren,
um die verkehrssicherheit an der strassenmündung ahornstrasse/rudolstädter strasse zu verbessern,
bitte ich um überprüfung, ob an dieser stelle ein verkehrsspiegel angebracht werden kann.
als linksabbieger, aus der ahornstrasse kommend, habe ich nach rechts, richtung stadteinwärts nur eine eingeschränkte sicht.
selbst als rechtsabbieger stadteinwärts kommt es immer wieder zu gefahrensituationen, da kraftfahrer, die richtung rudolstadt endlich freie sicht haben, langsam fahrende fahrzeuge oder die straba überholen wollen, indem sie aus der kolonne ausscheren. durch die eingeschränkte sicht kann ich sie auf der rechten spur nicht sehen und beim abbiegevorgang kommen sie mir direkt entgegen.
vor allem zum feierabend nutzen viele shk- und sok-fahrzeuge die stauumfahrung über die ahornstrasse .
ein verkehrsspiegel würde die sicherheit immens erhöhen.
vielen dank. mfg
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverwaltung Süd
- Geokoordinaten
- 50.9116416, 11.5769344
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrter Mängelmelder,
vielen Dank für die Mitteilung Ihrer Beobachtungen. Nach Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit und Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde beim FD Mobilität der Stadtverwaltung lehnen wir die Installation eines Verkehrsspiegel ab.
Spiegel können gute Sichtverhältnisse nur bedingt ersetzen. Sie sind im Spätherbst und Winter oft beschlagen oder zugefroren. Außerdem kann man die Geschwindigkeit von herannahenden Fahrzeugen schlechter einschätzen als in der Realität. Letztlich werden Sie oft durch Unbefugte verstellt oder beschädigt. Ersteres ist ein Sicherheitsproblem, wenn man sich auf den Spiegel verlässt, letzteres ein finanzielles. Deshalb installieren wir Spiegel grundsätzlich nur dort, wo die Sicht wegen Bauwerke oder ähnlichen festen Einbauten nicht mehr den Vorschriften entspricht. An der von Ihnen beschriebenen Einmündung ist die notwendige Anfahrtssichtweite von 70m (bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) in beide Richtungen gegeben. Weiterhin gilt an unübersichtlichen Stellen ein Überholverbot. Ein Überholvorgang in Fahrtrichtung „stadtauswärts“ sollte äußerst selten vorkommen. Fahrzeugführer welche aus der Ahornstraße auf die Rudolstädter Straße einbiegen wollen, sollten trotzdem mit Vorsicht in die Rudolstädter Straße einbiegen.
Ihr Team der Straßenverwaltung Süd.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4658-2020, die neue ID ist: #4566-2020.
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