#14838-2024

Beschreibung des Mangels

Kreuzung Grietgasse/Am Volksbad. Autofahrer kommend vom Volksbad ignorieren Vorrang der Grietgasse. Folgend Lärmbelästigung durch Hupen.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.926019396392, 11.58658602259

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#14838-2024" wurde gemeldet.

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Der Status des Mangels "#14838-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Sehr geehrte:r Mangelmelder:in, der fließende Verkehr (egal ob Kraftfahr- oder Radverkehr) darf nur durch die Polizei kontrolliert werden (Ausnahme: Geschwindigkeitskontrollen in geschlossenen Ortschaften). Bitte melden Sie ihr Anliegen entsprechend direkt der Polizeiinspektion Jena. Ihr Mängelmelder-Team

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Der Status des Mangels "#14838-2024" wurde von "Geschlossen" zu "Gemeldet" geändert.

Sehr geehrter Melder, wir danken für die Nachricht. Bitte wenden Sie sich vorliegend jedoch an die LPI Jena. Bitte bedenken Sie jedoch: Wenn Sie die Hupe als Warnung für andere Verkehrsteilnehmer benutzen, iso ist daran nichts auszusetzen. Aus diesem Grund ist sie schließlich auch Bestandteil Ihres PKW. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass Sie die Hupe benutzen dürfen, wenn Sie sich selbst oder andere gefährdet sehen. Sie dürfen also beispielsweise ein entgegenkommendes Fahrzeug vor der ungesicherten Unfallstelle hinter Ihnen warnen oder bei einem plötzlichen Spurwechsel des Fahrzeugs neben Ihnen per Hupe auf sich aufmerksam machen. Auch, wenn ein Fahrzeug ohne Rücksicht ausparken möchte oder ein Kind zwischen parkenden Autos auf die Straße läuft, ist das Hupen erlaubt. Ihre Vorgetragene Beschwerde liegt jedoch nicht im Kontrollbereich der Ordnungsbehörde. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung

Sehr geehrter Melder, wir danken für die Nachricht. Bitte wenden Sie sich vorliegend jedoch an die LPI Jena. Bitte bedenken Sie jedoch: Wenn Sie die Hupe als Warnung für andere Verkehrsteilnehmer benutzen, iso ist daran nichts auszusetzen. Aus diesem Grund ist sie schließlich auch Bestandteil Ihres PKW. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass Sie die Hupe benutzen dürfen, wenn Sie sich selbst oder andere gefährdet sehen. Sie dürfen also beispielsweise ein entgegenkommendes Fahrzeug vor der ungesicherten Unfallstelle hinter Ihnen warnen oder bei einem plötzlichen Spurwechsel des Fahrzeugs neben Ihnen per Hupe auf sich aufmerksam machen. Auch, wenn ein Fahrzeug ohne Rücksicht ausparken möchte oder ein Kind zwischen parkenden Autos auf die Straße läuft, ist das Hupen erlaubt. Ihre Vorgetragene Beschwerde liegt jedoch nicht im Kontrollbereich der Ordnungsbehörde. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung

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