Hier fehlt ein Schild "Vorfahrt beachten". Die Straße, auf die diese einmündet, ist eine Vorfahrtsstraße und entsprechend beschildert. In diesem Zustand entsteht der Eindruck, dass rechts vor links gilt.
Ist in Einbahnstraßen Radverkehr aus der Gegenrichtung durch Zusatzzeichen zugelassen, hat die Straße den Charakter einer Fahrbahn mit gegenläufigem Verkehr. An ungeregelten Knotenpunkten gilt für den ausfahrenden Radfahrer und den Querverkehr die Vorfahrtregel Rechts vor Links. Mündet jedoch eine Einbahnstraße mit gegenläufigem Radverkehr in eine Vorfahrtstraße (Zeichen 306), hat der bevorrechtige Verkehr Vorfahrt. Für den gegenläufigen Radverkehr ist dann vor der Einmündung (Zeichen 205) anzuordnen.
Kommentare
Es ist doch eine…
PermalinkEs ist doch eine Einbahnstraße. Warum, außer eventuell für Radfahrer sollte das Schild dort hängen?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 23.04.2026 - 20:47
Ist in der Fahrtrichtung…
PermalinkIst in der Fahrtrichtung nicht freigegeben.
Also auch keine Beschilderung notwendig.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 23.04.2026 - 22:12
ist sehr wohl
Permalinkfreigegeben, deutlich erkennbar unter dem Einbahnstraßenschild.
Gespeichert von Timo Beil (nicht überprüft) am Fr., 24.04.2026 - 11:13
Antwort auf Ist in der Fahrtrichtung… von Gast (nicht überprüft)
Der Melder liegt hier genau richtig!
PermalinkDie StVO und ihr Kommentar sagt:
Ist in Einbahnstraßen Radverkehr aus der Gegenrichtung durch Zusatzzeichen zugelassen, hat die Straße den Charakter einer Fahrbahn mit gegenläufigem Verkehr. An ungeregelten Knotenpunkten gilt für den ausfahrenden Radfahrer und den Querverkehr die Vorfahrtregel Rechts vor Links. Mündet jedoch eine Einbahnstraße mit gegenläufigem Radverkehr in eine Vorfahrtstraße (Zeichen 306), hat der bevorrechtige Verkehr Vorfahrt. Für den gegenläufigen Radverkehr ist dann vor der Einmündung (Zeichen 205) anzuordnen.
Gespeichert von Gästin (nicht überprüft) am Fr., 24.04.2026 - 08:38