Beschreibung des Mangels
Fehlendes Zeichen 1000-32:
Der markierte Radweg ist stadteinwärts benutzungspflichtig; stadtauswärts ein Gehweg mit linksseitiger Radverkehrsfreigabe, somit ist gemäß VwV-StVO Zeichen 1000-32 anzuordnen.
Unter Mängelmeldung #1482-2019 (https://maengelmelder.jena.de/de/requests/1482-2019) wurde dies bestätigt, jedoch seit anderthalb Jahren nicht umgesetzt.
vgl. VwV-StVO, Nummer II (Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)) zu §2 Absatz 4; Randnummer 38:
"An Kreuzungen und Einmündungen sowie an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist für den Fahrzeugverkehr auf der untergeordneten Straße das Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren." oder Zeichen 206 „Halt. Vorfahrt gewähren." jeweils mit dem Zusatzzeichen mit dem Sinnbild eines Fahrrades und zwei gegengerichteten waagerechten Pfeilen (1000-32) anzuordnen.[...]"
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.885018317421, 11.588258743286
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