#4667-2020

Beschreibung des Mangels

In JENA sowie in anderen Städten sind Einbahnstraßen für Radfahrer in die Gegenrichtung freigegeben. Wie funktioniert da eigentlich die Vorfahrtsreglung?
Speziell ist mir aufgefallen wenn man mit dem Rad aus dem Steinweg auf den Löbdergraben fahren will, (Kupferhüdchen) gibt es keine Signalreglung dafür. Außer für Straßenbahnen und Busse. Ich bitte Sie diesen Sachverhalt zu prüfen.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.92866431312, 11.590769291088

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Im vorliegenden Fall kann der Steinweg bis auf Höhe Kupferhütchen befahren werden. Dort ist das Zeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) beidseitig installiert. Das bedeutet der Radfahrer muss die nahegelegenen Fußgängerlichtsignalanlagen benutzen. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4759-2020, die neue ID ist: #4667-2020.

Kommentare

Nach §37 Abs.2 (5) gelten Lichtsignale mit dem Sinnbild "Fußgänger" nur für zu Fuß Gehende.
Für Rad Fahrende hat diese LSA - auch wenn anderes gewünscht ist - keinerlei Geltung.

Was aber Geltung entfaltet: das Z.267. Wenn hier also für Rad Fahrende die Fahrt beendet ist, dann sollte das an der vorherigen Einmündung entsprechend bekanntgegeben werden, so dass man als Rad Fahrender eben weiß: "Sackgasse, da hinten geht es fahrend nicht weiter".

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