Beschreibung des Mangels
In JENA sowie in anderen Städten sind Einbahnstraßen für Radfahrer in die Gegenrichtung freigegeben. Wie funktioniert da eigentlich die Vorfahrtsreglung?
Speziell ist mir aufgefallen wenn man mit dem Rad aus dem Steinweg auf den Löbdergraben fahren will, (Kupferhüdchen) gibt es keine Signalreglung dafür. Außer für Straßenbahnen und Busse. Ich bitte Sie diesen Sachverhalt zu prüfen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.92866431312, 11.590769291088
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Im vorliegenden Fall kann der Steinweg bis auf Höhe Kupferhütchen befahren werden. Dort ist das Zeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) beidseitig installiert. Das bedeutet der Radfahrer muss die nahegelegenen Fußgängerlichtsignalanlagen benutzen. FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4759-2020, die neue ID ist: #4667-2020.
Kommentare
Fußgängersignale?
PermalinkNach §37 Abs.2 (5) gelten Lichtsignale mit dem Sinnbild "Fußgänger" nur für zu Fuß Gehende.
Für Rad Fahrende hat diese LSA - auch wenn anderes gewünscht ist - keinerlei Geltung.
Was aber Geltung entfaltet: das Z.267. Wenn hier also für Rad Fahrende die Fahrt beendet ist, dann sollte das an der vorherigen Einmündung entsprechend bekanntgegeben werden, so dass man als Rad Fahrender eben weiß: "Sackgasse, da hinten geht es fahrend nicht weiter".
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 26.11.2020 - 13:26
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt, da es nicht sachdienlich ist. Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Ralf Brömer (nicht überprüft) am Di., 01.12.2020 - 14:19
Antwort auf Fußgängersignale? von Gast (nicht überprüft)