Beschreibung des Mangels
Guten Tag
an dieser Stelle ist schon lange ein Parkverbot. Leider spitzt sich die Parksituation im Wohngebiet immer weiter zu. Durch die Avis Autovermietung werden regelmäßig Parkplätze in Anspruch genommen und auch ein Wohnanhänger steht dort in schon seit mehreren Wochen abgestellt. Parkplätze gibt es in den Abendstunden keine mehr wodurch viele sich gezwungen fühlen in dem Parkverbot zu stehen. Da niemand im Wohngebiet versteht warum dort überhaupt Parkverbot ist stellt sich uns allen die Frage, warum man dort nicht legal parken darf? Die Straße ist an der Stelle mindestens 4 Meter breit. Hingegen 2 Meter vor dem Schild wo man offiziell parken darf ist es bedeutend enger.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.914390260528, 11.575722265989
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Dieser Straßenabschnitt ist nicht nur als Parkplatz für die Anlieger sonder hauptsächlich auch als Wendestelle für LKW (z.B. die aus der Mühlenstr. kommen und stadteinwärts fahren wollen) gedacht. Das erfordert die Freihaltung der Kurvenradien.
Übrigens besagt der § 12 Abs. 3b StVO, dass an dieser Stelle mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden darf. Wir geben deshalb Ihren Hinweis an den Fachdienst Kommunale Ordnung weiter.
FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6997-2021, die neue ID ist: #6892-2021.
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