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#17673-2025  Straße/Gehweg/Radweg

An der Kreuzung Am Friedensberg/Schroeterstraße steht am der bergabführenden Straße das Verkehrszeichen „Kreuzung oder Einmündung von rechts“ (Zeichen 102 StVO), das auf eine „rechts vor links“-Regelung hinweist. Die von rechts einmündende Straße ist jedoch baulich deutlich untergeordnet, da sie nur über eine abgesenkte Bordsteinkante an die Straße anschließt.

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