Beschreibung des Mangels
Geh- und Radweg sind mit jeweils 1,5m zu schmal, um die Voraussetzungen für die Anordnung von Zeichen 241-30 zu erfüllen. Ostwärtsfahrende Radfahrer werden im Begegnungsfall durch westwärtsfahrende Radfahrer gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen. Im weiteren Verlauf wird der Radweg durch eine Bushaltestelle und Bewuchs von links auf ca. 1m verengt.
Rad- und Gehweg sind unmittelbar hinter dem Zeichen auf jeweils ihrer vollen Breite versperrt, sodass zwangsläufig in die jeweils andere Verkehrsfläche ausgewichen werden muss.
Bei Gegenverkehr ergeben sich gefährliche Wartezeiten auf den Gleisen.
vgl. VwV-StVO, Nummer II (Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)) zu §2 Absatz 4; Randnummer 37:
"Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt; [...]"
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.898661805055, 11.588784456253
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Der Umstand von "zu schmalen" Radwegen ist bekannt, kann aber nicht durch willkürlich Anordnungen aufgehoben werden. Die Umlaufsperren vor den Gleisanlagen dienen hier entgegen Ihre Meinung, dem Schutz nicht der Gefahr. Darüber hinaus ist uns kein Fall bekannt, an dem sich an dieser Stelle jemals Warteschlangen auf der Gleise gebildet haben.
Vorhandene Baustellen und die Vegetation sind ebenso ein temporäres Problem und stellt nicht die Normalsituation dar. FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4501-2020, die neue ID ist: #4409-2020.
Kommentare
Baustellen?
PermalinkVon "Baustellen" ist oben eigentlich nichts zu lesen, stattdessen aber "Bushaltestelle" und die ist nicht temporär, sondern eine dauerhafte Einschränkung des nach VwV-StVO ohnehin zu schmalen Radwegs.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 04.11.2020 - 19:30
Warum halten Sie es denn für…
PermalinkWarum halten Sie es denn für eine "willkürliche Anordnung", wenn es gilt, einen Verstoß gegen VwV-StVO zu beseitigen?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 24.11.2020 - 17:51