#4923-2021

Beschreibung des Mangels

In diesem Bereich befindet sich der neue Kreisverkehr Tatzendpromenade / Otto-Schott-Str. Wir begrüßen die neue Verkehrsführung sehr und erwarten, dass der Kreisverkehr bei vollständiger Inbetriebnahme den Verkehrsfluss positiv beeinflussen wird. Leider wurden dabei wieder einmal die Schüler der Jenaplan-Schule Jena und der Südschule vergessen. Auf Anfrage beim Schulleiter wurde uns mittgeteilt, dass am Übergang kein Zebrastreifen geplant sei, da dadurch der Verkehrsfluss zu stark beeinträchtigt werden würde. Die Eltern der Kinder der Jenaplanschule empfinden dies als nicht hinnehmbar. Leider haben viele Verkehrsteilnehmer die Verhaltensweise in einem Kreisverkehr nicht verinnerlicht, sodass auf ein Blinken bei Ausfahrt oft verzichtet wird. Für Kinder, die die Verkehrsregeln kennen, könnte es nun gefährlich werden, da sie unter Umständen nicht erwarten, dass das Fahrzeug ohne zu Blinken aus dem Kreisverkehr fährt. Daher bitten wir im Sinne der Sicherheit unserer Kinder darum auf den kurzen Straßenbereichen zwischen Fußwegen und Verkehrsinsel Zebrastreifen aufzubringen. Da den Schülern wohlgesonnene Autofahrer die Kinder so schon oft durch Lichthupe signalisieren sicher passieren zu dürfen, würde sich wohl der Verkehrsfluss nicht signifikant ändern. Es würde jedoch verkehrsrechtliche Klarheit für Autofahrende und Kinder geschaffen werden und den Kindern wäre ein sicheres Passieren möglich. Dass der Einsatz eines Zebrastreifens an einem Kreisverkehr funktioniert, ohne den Verkehrsfluss zu stören zeigt uns auch der, über die gesamte Fahrbahn reichende, Zebrastreifen am Kreisverkehr Kahlaische Straße / Ernst-Haeckel-Str / A.-Puschkin-Platz. MfG die Elternschaft der Jenplan-Schule Jena

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.921831683524, 11.569314301014

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Wir wissen nicht, wo Sie Ihre Informationen her haben. Am Kreisverkehr wird es jedenfalls Fußgängerüberwege geben.  Erst informieren, dann hier melden, wäre nicht schlecht.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5015-2021, die neue ID ist: #4923-2021.

Kommentare

Auch wenn das Blinken zum Ankündigen der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr (zu) häufig unterlassen wird, ändert das letztendlich nichts am in der StVO verbrieften Vorrang von zu Fuß Gehenden, gegenüber denjenigen, die aus dem Kreisverkehr ausfahren.

Interessant wird dies auch durch die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr. Auch der Radverkehr hat beim Querung der Ausfahrt Vorrang vor den Fahrzeugen, die den Kreisverkehr verlassen.

Ich selbst werde mich sicherlich nicht dem Experiment stellen, den Vorrang als Fußgänger oder auch als Radfahrer nur ein einziges Mal wahrzunehmen. Hier kann man grundsätzlich nur jedem Verkehrsteilnehmenden, der auf dem Gehweg unterwegs ist, raten, die Ausfahrt des Kreisverkehrs nur dann zu queren, wenn Fahrzeuge stehen oder gar nicht in Sicht sind.

Beginnt jetzt wieder die Zeit der unfreundlichen Antworten aus der Verwaltung?
Der Mangelmelder hat doch gesagt woher er die Information hat. Wenn diese falsch war kann das passieren. Kein Grund so "pampig" zu antworten.

<p>Vielen Dank für den Hinweis. Aufgrund des hohen Mangelaufkommens in diesem Themenbereich, hat der Kollegen die Information evtl. übersehen. Wir bitten daher um Entschuldigung.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

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