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einer der vielen unbekannten §§ der StVO:
"Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, [...]
wer sich oder Andere gefährdet sieht."
ein Verkehrszeichen "hupen verboten" kann es nicht geben, weil das hupen bereits verboten ist bzw. ausschließlich in eng begrenzten Fällen (Gefährdung) zulässig ist.

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