Neuen Kommentar hinzufügen

Was spricht aus Ihrer Sicht gegen das Fahrradfahren einer Straße auf der Autofahrer (der Theorie nach) die linke Spur nutzen können, um den Radfahrer mit sicherem Seitenabstand überholen zu können, ohne dabei in den Gegenverkehr fahren zu müssen?

Rechtlich spricht nichts dagegen und es wurde vom Jenaer Fachdienst Mobilität - Team Verkehrsorganisation schriftlich bestätigt, dass das Radfahren auf der Stadtrodaer Straße südlich des Pennickenbachs nicht verboten ist und die Straße im Bereich der Autobahnquerung im Süden sogar benutzungspflichtig für Radfahrer ist, da der parallel verlaufende Gehweg zu schmal ist, um ihn als Radweg zu widmen oder ihn für Radfahrer freizugeben.

Seitens des Fachdienstes sieht man jedoch keine Handlungsnotwendigkeit, da die Strecke der Beobachtung nach nur von wenigen Radfahrern genutzt wird.
Dass das so ist, liegt wohl hauptsächlich an jenen dutzenden, selbsternannten und aggressiven "Verkehrserziehern" unter den PKW-Fahrern, die sich sofort zur Nötigung berufen fühlen, sobald ein Fahrradfahrer in ihr vermeintliches Revier eindringt. Aus Angst, bei solchen unnötigen Aktionen mal unter die Räder zu geraten, fahren die meisten Radfahrer dann wohl lieber illegal auf Gehwegen.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.