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Der Punkt, der auch weiter oben in den Kommentaren mit entsprechenden Maßen belegt wurde, ist, dass es für PKW-Fahrer (natürlich nur Anlieger) schlicht nicht möglich ist, sich im Begegnungsfall StVO-gerecht zu verhalten, da sich die erforderlichen Seitenabstände in der engen Straße überhaupt nicht einhalten lassen und es praktisch auch keine Ausweichmöglichkeiten gibt, um entgegenkommende Radfahrer passieren zu lassen.

Wie sieht denn das von Ihnen angesprochene "StVO-gerechte Verhalten" aus, dass man als südwärtsfahrender Radfahrer auf der Fahrradstraße an den Tag legen sollte? Und wie das eines nordwärts fahrenden PKW-Fahrers?

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