Wenn die Baufirma die Auflage bekommen hat, einen Notweg entlang der Baustelle einzurichten, sodass man an dieser vorbeilaufen kann, ist dann die Beschilderung mit Zeichen 357 nicht reichlich fehl am Platze?
Am südlichen Ende der Baustelle stand bei meiner letzten Vorbeifahrt kein Radfahrverbotsschild dann wäre das Zeichen 357-51 wesentlich angemessener an dieser Stelle.
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