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<p>Wir bitten um Verständnis dass hier weder ein Fußgängerüberweg, noch eine Fußgängerampel eingerichtet werden kann. Die Fußgänger haben hier bereits Vorrang. Es macht einfach keinen Sinn dem Fehlverhalten einiger Fahrzeugführer mit Ampelanlagen oder Überwegen zu begegnen. Wäre dem so, gäbe es kaum eine Kreuzung die nicht beampelt wäre.</p>

<p>Wichtig ist, die bestehenden und bewährten Verkehrsregeln der StVO zu kennen, zu befolgen, zu kontrollieren und durchzusetzen. Dies wiederum gehört nicht zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde.</p>

<p>In dieser Angelegenheit wäre es besser nicht den Mängelmelder zu benutzen, sondern die dafür zuständige Polizei anzusprechen.</p>

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