Anmerkung Permalink @Grünanlagenteam: Wenn der verpflichtete Grundstückseigentümer seiner Pflicht aber nicht nachkommt, ist doch das (vom Grünanlagenteam oder Mängelmelder-Team informierte?) Ordnungsamt zuständig, auf die Beachtung der Pflicht hinzuwirken. Nicht? Antworten
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