Gem. neuer Verwaltungsvorschrift zur StVO, durch den Bundesrat bereits am 25.6.2021 verabschiedet, wurde die Öffnung von Einbahnstraßen (vgl. Zeichen 220) von einer Kann- in eine verbindliche Soll-Regelung überführt. "Soll" ist also als "Muss" zu verstehen.